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Geschrieben von: Kirsten Samir   
Donnerstag, den 01. Januar 2009 um 01:00 Uhr

pic-strom-100Preisinformation Strom nach Sondervertrag - Gewerbe
für Bestandskunden


(Stand: 01.01.2011)

GewerbeStrom
(ab 10.000kWh/Jahr)
TKZ Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Verbrauchspreis   18,09 ct/kWh 21,53 ct/kWh
Servicepauschale
(Drehstrom Eintarifzähler)
  150,00 EUR/Jahr 178,50 EUR/Jahr

 

GewerbeStromKombi
(ab 10.000kWh/Jahr)
TKZ Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Verbrauchspreis   18,09 ct/kWh 21,53 ct/kWh
Servicepauschale
(Drehstrom Eintarifzähler)
  150,00 EUR/Jahr 178,50 EUR/Jahr

 

Verrechnungspreis
für sonstige Geräte
  Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Wechselstrom Eintarifzähler 24,48 EUR/Jahr   29,13 EUR/Jahr

 

(Gültig ab: 01.01.2012)

GewerbeStrom
(ab 10.000kWh/Jahr)
TKZ Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Verbrauchspreis   18,37 ct/kWh 21,88 ct/kWh
Servicepauschale
(Drehstrom Eintarifzähler)
  150,00 EUR/Jahr 178,50 EUR/Jahr

 

GewerbeStromKombi
(ab 10.000kWh/Jahr)
TKZ Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Verbrauchspreis   18,37 ct/kWh 21,88 ct/kWh
Servicepauschale
(Drehstrom Eintarifzähler)
  150,00 EUR/Jahr 178,50 EUR/Jahr

 

Verrechnungspreis
für sonstige Geräte
  Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Wechselstrom Eintarifzähler 24,48 EUR/Jahr   29,13 EUR/Jahr

 

Die Servicepauschale besteht aus: fester Leistungspreis und Verrechnungspreis (Drehstrom-Eintarifzähler)

* Werte aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet; das Stromentgelt wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in Höhe von zzt. 19%.
 

In den Preisen sind die Netznutzungsentgelte bereits enthalten. Verbrauchsabhängige Preise enthalten: Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie den Regelsatz der Stromsteuer (zzt. 2,05 ct/kW); bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt gelten geringere Stromsteuersätze, so dass sich die o.g. Preise um die Steuerermäßigung reduzieren.

Die Stromkennzeichnung 2010 finden Sie hier.

 

Da seit dem 01.01.2007 die Strompreisaufsicht und die behördliche Strompreis­ge­nehmigung weggefallen sind, engagieren wir uns den Wunsch unserer Kunden nach verstärkter Kontrolle unseres Handels durch einen unabhängigen Dritten zu erfüllen. Wir haben ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungs- unternehmen beauftragt, zu über­prüfen, ob es sich bei der Strompreisanpassung zum 01.01.2012 tatsächlich nur um die Weitergabe der Erhöhungen aus den EEG- und KWK -Förderungen und der Bezugs­kostensteigerung handelt. Mit der Testierung wurde die Wirtschafts­prüfungs- ­gesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ beauftragt. Laden Sie das Testat hier herunter.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. November 2011 um 11:08 Uhr
 

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