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Geschrieben von: Kirsten Samir   
Donnerstag, den 01. Januar 2009 um 01:00 Uhr

Wunschpreis-Prinzip

Das Wunschpreis-Prinzip - Ein Angebot für unsere Geschäftskunden

 

Der Strompreis unterliegt einer hohen Dynamik und ist oft starken Schwankungen unterworfen. Ein günstiger Beschaffungszeitpunkt kann Ihnen helfen, Kosten zu sparen. Sie entscheiden sich für unser Produkt "Wunschpreis" und nehmen damit direkten Einfluss auf Ihren Strompreis. Wir suchen für Sie den optimalen Einkaufzeitpunkt, um Ihren gewünschten Preis zu realisieren.

Leistungsmerkmale des Wunschpreis-Prinzips

 

Wir bieten Ihnen unser vorhandenes Know-how und unsere Kompetenzen im Bereich der Strombeschaffung an. Hierzu schließen Sie mit uns ergänzend zu Ihrem bestehenden Stromliefervertrag eine Vereinbarung ab, dass wir in der Zeit des laufenden Stromliefervertrages regelmäßig die möglichen Konditionen für eine Vertragverlängerung überprüfen dürfen.

Erzielen wir in dieser Zeit den mit Ihnen gemeinsam abgestimmten Wunschpreis, so erteilen Sie bereits mit der vorab geschlossenen Vereinbarung den Auftrag zur automatischen Vertragverlängerung zu den gewünschten Konditionen.

Ist es uns nicht möglich, Ihren Wunschpreis zu erzielen, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Ihr aktueller Vertrag läuft einfach bis zum Ende der Vertraglaufzeit weiter.

Der vereinbarte Preis ist kein Festpreis, sondern ein vorläufiger Durchschnittspreis und basiert auf Ihrem derzeitigen Verbrauchsverhalten. Ändert sich dieses, ändert sich auch Ihr Durchschnittspreis.

Ihre Vorteile durch das Wunschpreis-Prinzip

 

  • Sie kümmern sich ausschließlich um Ihr Kerngeschäft, die Beobachtung der Strompreisentwicklung übernehmen wir für Sie.
  • Sie nutzen kurzfristig Preistäler, das ist Strombeschaffung zu optimierten Konditionen.
  • Sie haben keine Verpflichtung bis zur Bestätigung Ihres Wunschpreises.
  • Die geschlossene Vereinbarung ist bis zur Bestätigung des Wunschpreises von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.

 

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie nähere Erläuterungen zum Thema Wunschpreis-Prinzip? Ihre zuständige Ansprechpartnerin, Sabine Spahn, steht Ihnen unter der Rufnummer 02842 93028 gerne zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. November 2009 um 09:50 Uhr
 

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