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Geschrieben von: Kirsten Samir   
Donnerstag, den 02. Juli 2009 um 00:00 Uhr

gas

pic-gas-100

Preisinformation Gas nach Sondervertrag
für Bestandskunden

(Gültig ab 01.11.2010)

Bezeichnung Arbeitspreis**
in Cent/kWh
Grundpreis***
in Euro/Monat
Laufzeit
PrivatKOMBI
bis 10kW*
G1
netto 4,61
brutto 5,49
netto 8,00
brutto 9,52
2 Jahre
PrivatKOMBI
ab 25kW
G2
netto 4,46
brutto 5,31
netto 14,45
brutto 17,20
2 Jahre

 

(Gültig ab 01.03.2011)

Bezeichnung Arbeitspreis**
in Cent/kWh
Grundpreis***
in Euro/Monat
Laufzeit
PrivatKOMBI
bis 10kW*
G1
netto 5,10
brutto 6,07
netto 8,00
brutto 9,52
2 Jahre
PrivatKOMBI
ab 25kW
G2
netto 4,95
brutto 5,89
netto 14,45
brutto 17,20
2 Jahre

 

(Gültig ab 01.10.2011)

Bezeichnung Arbeitspreis**
in Cent/kWh
Grundpreis***
in Euro/Monat
Laufzeit
PrivatKOMBI
bis 10kW*
G1
netto 5,55
brutto 6,60
netto 8,00
brutto 9,52
2 Jahre
PrivatKOMBI
ab 25kW
G2
netto 5,40
brutto 6,43
netto 14,45
brutto 17,20
2 Jahre

 

* - Für jedes weitere kW erhöht sich der Grundpreis um netto 0,43 € bzw.brutto 0,51 €.

** - In den Verbrauchspreisen sind seit dem 01.08.2006 gem. Energiesteuergesetz 0,550 ct/kWh netto Energiesteuer enthalten.

*** - Das Entgelt für Gas wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer von zZt. 19 %.

Es erfolgt eine Bestabrechnung zugunsten des Kunden in der jeweils gewählten Produktart.

Die Abrechnung erfolgt laut DVGW - Arbeitsblatt (G 685) auf der Basis des im Gaszähler gemessenen Betriebsvolumens. Folgende Daten werden zusätzlich verwendet:

Effektivdruck: 23 mbar, Gastemperatur: 15 °C, Luftdruck: 1.013 mbar

Der Abrechnungsbrennwert beträgt 10,223 kWh/m³. Daraus ergibt sich ein Abrechnungsfaktor von 9,9830 für die Ermittlung der Energie (in kWh) in der gelieferten Gasmenge.

 

Hinweis: Wir sind gehalten, Sie aufgrund unserer Erdgaslieferung auf folgendes hinzuweisen: Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach demEnergiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 25. November 2011 um 08:53 Uhr
 

Anschriften

Anschrift Verwaltung:
Wilhelmstr. 1a
47475 Kamp-Lintfort

Telefonnummern

Service-Nummer: 0800/2842930
Telefonzentrale: 02842/930-0
Faxnummer: 02842/930-33
Notrufnummer: 02842/96500

Öffnungzeiten Kundenzentrum

Montags bis Freitags: 8:30-12:30 Uhr
Montags bis Mittwochs: 14:30-16:00 Uhr

Donnerstags: 14:30-18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung