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| Geschrieben von: Kirsten Samir | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Donnerstag, den 01. Januar 2009 um 01:00 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Grund- und Ersatzversorgung Haushalt & Landwirtschaft |
TKZ 001 003 030 |
Preis netto |
Preis brutto* |
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|---|---|---|---|---|---|
| Verbrauchspreis | 19,37 | ct/kWh | 23,05 | ct/kWh | |
| Fester Leistungspreis | 30,60 | EUR/Jahr | 36,41 | EUR/Jahr | |
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Verrechnungspreis (Drehstrom- Eintarifzähler) |
30,60 | EUR/Jahr | 36,41 | EUR/Jahr |
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Allgemeiner Tarif Haushalt und Landwirtschaft mit Schwachlast |
TKZ 011 012 |
Preis netto |
Preis brutto* |
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|---|---|---|---|---|---|
| Verbrauchspreis |
TKZ 034/035 |
19,89 | ct/kWh | 23,67 | ct/kWh |
| Schwachlast-Arbeitspreis | 14,89 | ct/kWh | 17,72 | ct/kWh | |
| Fester Leistungspreis | 30,60 | EUR/Jahr | 36,41 | EUR/Jahr | |
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Verrechnungspreis (Drehstrom- Zweitarifzähler) |
30,60 | EUR/Jahr | 36,41 | EUR/Jahr | |
| Schaltgerät | 24,48 | EUR/Jahr | 29,13 | EUR/Jahr |
* Werte aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet; das Stromentgelt wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in Höhe von zzt. 19%.
In den Preisen sind die Netznutzungsentgelte bereits enthalten. Verbrauchsabhängige Preise enthalten: Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie den Regelsatz der Stromsteuer (zzt. 2,05 ct/kW); bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt gelten geringere Stromsteuersätze, so dass sich die o.g. Preise um die Steuerermäßigung reduzieren.
Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13.07.2005 in Kraft getreten.
Einen Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz erhalten Sie hier.
Da seit dem 01.01.2007 die Strompreisaufsicht und die behördliche Strompreisgenehmigung weggefallen sind, engagieren wir uns den Wunsch unserer Kunden nach verstärkter Kontrolle unseres Handels durch einen unabhängigen Dritten zu erfüllen. Wir haben ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungs- unternehmen beauftragt, zu überprüfen, ob es sich bei der Strompreisanpassung zum 01.01.2012 tatsächlich nur um die Weitergabe der Erhöhungen aus den EEG- und KWK -Förderungen und der Bezugskostensteigerung handelt. Mit der Testierung wurde die Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ beauftragt. Laden Sie das Testat hier herunter.
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