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Geschrieben von: Kirsten Samir   
Donnerstag, den 01. Januar 2009 um 01:00 Uhr
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Strom - Allgemeiner Tarif 2012
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pic-strom-100Strom - Allgemeiner Tarif

Tarife der Stadtwerke Kamp-Lintfort

Haushalts- und landwirtschaftlicher Bedarf

(Gültig ab: 01.01.2012)

Grund- und Ersatzversorgung
Haushalt & Landwirtschaft
TKZ
001
003
030
Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Verbrauchspreis   19,37 ct/kWh 23,05 ct/kWh
Fester Leistungspreis   30,60 EUR/Jahr 36,41 EUR/Jahr
Verrechnungspreis
(Drehstrom- Eintarifzähler)
  30,60 EUR/Jahr 36,41 EUR/Jahr

 

Allgemeiner Tarif
Haushalt und Landwirtschaft
mit Schwachlast
TKZ
011
012
Preis
netto
  Preis
brutto*
 
Verbrauchspreis TKZ
034/035
19,89 ct/kWh 23,67 ct/kWh
Schwachlast-Arbeitspreis   14,89 ct/kWh 17,72 ct/kWh
Fester Leistungspreis   30,60 EUR/Jahr 36,41 EUR/Jahr
Verrechnungspreis
(Drehstrom- Zweitarifzähler)
  30,60 EUR/Jahr 36,41 EUR/Jahr
Schaltgerät   24,48 EUR/Jahr 29,13 EUR/Jahr

* Werte aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet; das Stromentgelt wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in Höhe von zzt. 19%.

In den Preisen sind die Netznutzungsentgelte bereits enthalten. Verbrauchsabhängige Preise enthalten: Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie den Regelsatz der Stromsteuer (zzt. 2,05 ct/kW); bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt gelten geringere Stromsteuersätze, so dass sich die o.g. Preise um die Steuerermäßigung reduzieren.

Hinweis: Grund- und Ersatzversorgung nach §§ 36 und 38 EnWG

Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13.07.2005 in Kraft getreten.
 

Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom in Niederspannung zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an. Sie entsprechen den Preisregelungen der Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom.
 
Die Stromkennzeichnung 2010 finden Sie hier.


Einen Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz erhalten Sie hier.

Da seit dem 01.01.2007 die Strompreisaufsicht und die behördliche Strompreis­ge­nehmigung weggefallen sind, engagieren wir uns den Wunsch unserer Kunden nach verstärkter Kontrolle unseres Handels durch einen unabhängigen Dritten zu erfüllen. Wir haben ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungs- unternehmen beauftragt, zu über­prüfen, ob es sich bei der Strompreisanpassung zum 01.01.2012 tatsächlich nur um die Weitergabe der Erhöhungen aus den EEG- und KWK -Förderungen und der Bezugs­kostensteigerung handelt. Mit der Testierung wurde die Wirtschafts­prüfungs- ­gesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ beauftragt. Laden Sie das Testat hier herunter.



Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. Januar 2012 um 11:53 Uhr
 

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