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Geschrieben von: UIrike Wilda   
Montag, den 27. Dezember 2010 um 00:00 Uhr
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Erklärung Ihrer Rechnung

Die gesetzlichen Andorderungen an die Energieversorger werden immer strenger. Diese Anforderungen wirken sich auch auf die Gestaltung der Rechnung aus. Immer mehr Details müssen dargestellt und aufgelistet werden. Leider wird es für viele Kunden dadurch immer schwerer die Rechnung zu verstehen.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen den Aufbau und die Bestandteile unserer Rechnung erklären.

Rechnung verstehen - Das Anschreiben

Rechnung-Seite1

1 - Kundennummer: Bitte bei allen Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr angeben.

2 - Arbeit im Vorjahr: Verbrauch des Vorjahres.

3 - Einzelbeträge: Netto-Geldbetrag zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer der Verbrauchsart.

4 - Gesamtbetrag: Brutto-Geldbetrag aller Verbrauchsarten inklusive Umsatzsteuer.

5 - Geleistete Zahlungen: Summe der von Ihnen geleisteten Zahlungen.

6 - Zwischensumme: Forderung (+) oder Guthaben (-) aus dieser Jahresrechnung.

7 - Künftiger monatlicher Gesamtabschlag brutto.

8 - Summe der Gutschrift bzw. Forderung: Zu zahlender Betrag oder zu erstattendes Guthaben inklusive des 1. Abschlages für das Folgejahr.

9 - Zusammensetzung der monatlichen Abschläge.

10 - Fälligkeitstermine der monatlichen Abschläge.

 

 

 

Kundennummer: Bitte bei allen Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr angeben. Arbeit im Vorjahr: Verbrauch des Vorjahres. Einzelbeträge: Netto-Geldbetrag zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer der Verbrauchsart. Gesamtbetrag: Brutto-Geldbetrag aller Verbrauchsarten. Geleistete Zahlungen: Summe der von Ihnen geleisteten Zahlungen. Zwischensumme: Forderung (+) oder Guthaben (-) aus dieser Jahresrechnung. Künftiger monatlicher Gesamtabschlag brutto. Summe der Gutschrift bzw. Forderung: Zu zahlender Betrag oder zu erstattendes Guthaben inklusive des 1. Abschlages für Januar 2010. Zusammensetzung der monatlichen Abschläge. Fälligkeitstermine der monatlichen Abschläge.

 



Zuletzt aktualisiert am Montag, den 27. Dezember 2010 um 09:25 Uhr
 

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