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| Geschrieben von: Gabriele Siewior |
| Mittwoch, den 28. Januar 2009 um 17:42 Uhr |
Gleichbehandlung nach dem EnWGSeit Inkrafttreten des neuen EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) am 13.07.2005 sind wir, die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH, dazu verpflichtet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasst sind, ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen. Dieses Gleichbehandlungsprogramm ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens sowie der Bundesnetzagentur bekannt zu machen. Der Bundesnetzagentur muss jährlich ein Bericht spätestens zum 31. März über die Einhaltung der vorgenannten Maßnahmen des vorangegangenen Jahres vorgelegt werden. Außerdem ist der Bericht zu veröffentlichen (§ 8 Abs. 5 EnWG). Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach. Sie haben die Möglichkeit den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm als PDF-Dokument herunter zu laden. Download |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. August 2011 um 12:50 Uhr |
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