Im Unterschied zu Festpreistarifen sind die Stromkosten bei dynamischen Tarifen unmittelbar an die Marktpreise für Energie gekoppelt. Der Zeitpunkt des Energieverbrauchs hat also direkten Einfluss auf die Kosten für eine Kilowattstunde Strom.
Bei einem Stromtarif mit Festpreis garantieren wir Ihnen einen gleichbleibenden Strompreis über die gesamte Vertragslaufzeit. Entscheiden Sie sich für einen dynamischen Stromtarif, können Sie sparen, wenn Sie Strom vor allem dann nutzen, wenn die Marktpreise für Energie niedrig sind. Dieser Preis ändert sich stündlich, je nach Angebot und Nachfrage.
Durch Lastverschiebungen, zum Beispiel durch laden Ihres E-Fahrzeuges, können Sie Ihren Strompreis mittelbar beeinflussen. Voraussetzung dazu ist ein intelligentes Messsystem. Für den Einbau können zusätzliche Kosten anfallen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber.
Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) nach § 2 Nr. 7 des Messstellenbetriebsgesetzes, das durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wird. Zusätzlich ist eine entsprechende Konfiguration des intelligenten Messsystems notwendig.
Wenn Sie noch kein intelligentes Messsystem haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel der örtlich zuständige Netzbetreiber, wenn Sie niemand anderen damit beauftragt haben.
Auch wenn Sie schon über ein intelligentes Messsystem verfügen, muss in den meisten Fällen der zuständige Messstellenbetreiber Ihren Zähler erst so einrichten, dass Ihre Daten korrekt übermittelt werden. Bis diese Konfiguration abgeschlossen ist, beliefern wir Sie mit unserem Übergangstarif KaLiStrom Smart
Das intelligente Messsystem (iMSys) oder auch Smart-Meter ermöglicht die automatische Übermittlung Ihres Verbrauchs, was essentiell ist, um den dynamischen Preis korrekt abzurechnen. Damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann, ist die regelmäßige Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten im Viertelstundenintervall durch das intelligente Messsystem unerlässlich.
Sie können ab 2025 den Einbau auf eigene Kosten beim Messstellenbetreiber beantragen. Dieser ist verpflichtet, Ihnen ein intelligentes Messsysteme auf Wunsch innerhalb von 4 Monaten zu verbauen.
Bei dem dynamischen Stromtarif findet die Abrechnung monatlich statt auf Basis der realen Verbrauchsdaten und dem stündlichen Börsenstrompreis. Die monatliche Rechnung können Sie einfach im Online-Kundeportal einsehen.
Bei Abschluss des dynamischen Tarifs ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl besondere Chancen als auch besondere Risiken, da der Anteil des Spotmarktpreises am Verbrauchspreis dieses Tarifes erheblich ist.
Der an der Strombörse EPEX Spot aus Handelsgeschäften bis 12 Uhr täglich neu ermittelte Strompreis für den Folgetag ändert sich stündlich und kann im Tagesverlauf um mehr als 15 ct/kWh schwanken. Dadurch können die Spotmarktpreise in nachfrageschwachen Tageszeiten unter die Preise am Markt angebotener Festpreislieferverträge fallen, wodurch für den Kunden deutliche Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können, wenn er in diesen Stunden Strom verbraucht oder es ihm möglich ist, durch Verschiebung seines Verbrauchsverhaltens günstigere Stundenpreise zu nutzen.
Die Spotmarktpreise werden in nachfragestarken Tageszeiten aber auch die am Markt angebotenen Lieferverträge mit Festpreisen erheblich übersteigen. Es besteht in diesem Fall für den Kunden keinerlei preisliche Absicherung gegenüber dem Preisniveau vergleichbarer Festpreislieferverträge. Dies kann unter Umständen zu deutlichen Kostensteigerungen bei den Strombezugskosten des Kunden im Vergleich zu einem Festpreisliefervertrag führen.
Jeder Haushalt verfügt in der Regel aufgrund nicht abschaltbarer Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Tiefkühler) über einen stetigen Anteil an unvermeidbarem Strombezug, der auch zu hohen Spotmarktpreisen in Anspruch genommen werden muss. In der Vergangenheit hat der stündliche Spotmarktpreis in seltenen Fällen Preisspitzen von mehr als 1,00 Euro/kWh erreicht. Negative Stundenpreise, in denen der Kunde eine Gutschrift für Strombezug erhalten kann, sind hingegen auf Ausnahmefälle beschränkt.