24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab Anfang Juni tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: Der Wechsel des Lieferanten muss laut Bundesnetzagentur nun werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§20a Absatz 2 des EnWG). Durch diese Regelung wird der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu. Die Prozesse im Hintergrund werden mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel standardisiert und beschleunigt, was den gesamten Ablauf effizienter macht.
Umzug rechtzeitig melden!
Beim Ein- und Auszug aus einer Wohnung oder einem Haus ergeben sich für Mieter und Vermieter wichtige Änderungen.
Ein- und Auszüge müssen dann mit einem zukünftigen Datum beim Energieversorger angemeldet werden. Durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wenn Sie umziehen, sollten Sie sich rechtzeitig vorher an- oder abmelden, damit der Wechsel rechtzeitig klappt und es nicht unnötig teurer wird.
Neue Meldefrist: 7 Tage
Für die Grundversorgung gilt eine Meldefrist von 7 Tagen vor dem Ein- oder Auszug.
Was ist zu tun?
• Kontaktieren Sie uns idealerweise 14 Tage, aber mindestens 7 Tage vor dem Ein- oder Auszug oder einem Anbieterwechsel.
• Nutzen Sie dazu das Formular für die Übergabeprotokolle
• Auch Vermieter müssen neue Mieter im Voraus melden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wichtig für Vermieter:
Vor allem Hausverwaltungen oder Vermieter sind aufgefordert, ihre Mieter rechtzeitig aufzuklären. Eine rechtzeitige Meldung des Ein- und Auszugs ist besonders wichtig, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Wird der Auszug zu spät gemeldet, besteht das Risiko, dass die Energie weiterhin über den bestehenden Vertrag abgerechnet wird, obwohl die vorherige Mietpartei bereits ausgezogen ist. Kündigt der ausziehende Mieter seinen Vertrag und schließt der neue Mieter keinen neuen Liefervertrag ab, muss der Vermieter für die anfallenden Kosten aufkommen bis ein neuer Vertragspartner bekannt ist. Um dies zu vermeiden, sollte auch der Vermieter den Umzug rechtzeitig – also im Voraus – melden. Für Mieter und Vermieter ist die Dokumentation des Zählerstandes bei der Schlüsselübergabe daher jetzt noch wichtiger. Auch hier sollte das Formular für das Übergabeprotokoll genutzt werden.