Smart Meter

Mit der Einführung moderner und intelligenter Messsysteme soll die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden. Ziel ist es, Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen, um eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen, mit der dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden können. Durch mehr Transparenz im Stromverbrauch wird dem Kunden zusätzlich ermöglicht, neue Energiesparpotenziale im Haushalt zu erkennen und sein Verbrauchsverhalten bewusst zu steuern.

Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) am 29.08.2016 entschieden, dass alle Letztverbraucher je nach ihrem Jahresstromverbrauch mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.

Fragen und Antworten

Nachfolgend finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Es handelt sich hierbei um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchs­veranschaulichung, die durch die Anbindung an ein Smart Meter Gateway bei Bedarf zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden können. Die Verbrauchsver­anschaulichung spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch und die Verbrauchswerte der letzten 24 Monaten wieder. (§2 MsbG)

Ein intelligentes Messsystem (iMS) besteht aus einem digitalen Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung genannt, und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheits­konforme Einbindung von Zählern in das intelligente Stromnetz. Dadurch werden die Verbrauchsdaten verschlüsselt und unter strenger Beachtung des Datenschutzes an die entsprechenden Stellen, wie Netzbetreiber, Lieferant, etc. übermittelt. (§2 MsbG)

Ja, wie auch schon heute bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau nach den Vorgaben des Gesetzes verpflichtend.

Aktuell werden Messstellen bis zu einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Künftig wird mit dem Einbau von intelligenten Messsystemen für Letztverbraucher, die einen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh haben oder Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 kW. Bis zum Jahr 2032 hat der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMsb) die alten analogen Zähler (Ferraris) mindestens durch eine moderne Messeinrichtungen zu ersetzen.

Die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen  hat bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen. (§29 MsbG)

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden vor der Ausstattung der Messstelle die betroffenen Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber und Messstellenbetreiber schriftlich informiert.

Die personenbezogenen Daten müssen verschlüsselt werden. Die Schutzprofile und technischen Richtlinien dafür werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorgegeben. (§52 MsbG)

Ja. Der Messstellenbetreiber hat auf Verlangen des Anschlussnutzers diesem Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren und an diesen personenbezogene Daten kostenfrei weiterzuleiten. (§53 MsbG)

Die Daten werden ausschließlich an berechtigte Stellen, wie z.B. Lieferanten und Netzbetreiber, weitergegeben und an jede Stelle, die über eine Einwilligung des Anschlussnutzers verfügt. (§49 MsbG)

Anschlussnehmer erhalten eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies soll zu energiesparendem Verhalten motivieren. Zusätzlich machen intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung überflüssig und sparen so Zeit und Geld.

Aktuell betragen die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung einer modernen Messeinrichtung 20 € (brutto) pro Jahr.

Die jährlichen Preisobergrenzen (für Einbau und Betrieb) für iMS sind vom jährlichen Energieverbrauch (maßgeblich ist der durchschnittliche Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre) oder bei Einspeiseanlagen von der installierten Leistung abhängig.

Die Preise bewegen sich zwischen 97,47 € (brutto) ab einem Jahresverbrauch ab 6.000 kWh und 194,96 € (brutto) bei einem Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh).

Wie schon jetzt für den analogen Stromzähler, sind die Kosten grundsätzlich durch den jeweiligen Verbraucher oder Anlagenbetreiber zu tragen. Sie werden entweder über den Stromliefervertrag, den der Anschlussnutzer mit seinem Lieferanten abgeschlossen hat, berechnet oder der Anschlussnutzer erhält eine Rechnung vom Netzbetreiber, wenn der Lieferant die Begleichung der Messentgelte für mME oder iMS abgelehnt hat.

Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten (www.lbme.nrw.de).

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