Die deutsche Bundesregierung hat ein Corona-Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket beschlossen. Zur Umsetzung haben der Bundestag und der Bundesrat am 29. Juni 2020 das Zweite Steuerhilfegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz regelt u.a., dass vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% gesenkt wird.

Diese Ermäßigung geben die Stadtwerke Kamp-Lintfort selbstverständlich an ihre Kunden weiter. Die Steuersenkung wird in der kommenden Jahresrechnung automatisch berücksichtigt.

Die bereits in der letzten Jahresrechnung mitgeteilten monatlichen Abschläge werden nicht verändert, sondern in der bisherigen Höhe ebenfalls im Rahmen der kommenden Jahresabrechnung angerechnet.