Netzzugang
Veröffentlichungspflichten nach § 23c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Gasbeschaffenheit
§ 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG
Die Festlegung des Abrechnungsbrennwertes sowie die Abrechnung erfolgen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G-685 “Gasabrechnung” als eichamtlich anerkannte Regel der Technik für die öffentliche Gasversorgung in Abhängigkeit des Abrechnungszeitraums.
Die einzelnen Brennwerte für Standardlastprofilkunden sowie die Gasbeschaffenheiten stehen zum Download bereit.
Gasbeschaffenheit & Monatsbrennwert
Standardlastprofile
§ 23c Abs. 6 Nr. 3 EnWG
Die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen kWh und einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 kW standarisierte Lastprofile.
Zur Anwendung kommen die von der TU München entwickelten Standardlastprofile entsprechend dem BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“.
Folgende Spezifikationen gelten bei der Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH für die Anwendung des synthetischen Standardlastprofilverfahrens Gas:
Gas Standardlastprofil ab 01.04.2021
Gas Standardlastprofil 01.01.2020 bis 31.03.2021
Marktgebiet
§ 23c Abs. 4 Nr. 6 EnWG
Alle Netzkopplungspunkte sowie sämtliche Entnahmestellen befinden sich im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH.
Bei Gastransporten über die Netzkopplungspunkte wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner für den Netzzugang.
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Kooperationsvereinbarung X
§ 23c Abs. 4 Nr. 7 EnWG
Die Mindestanforderungen sind im Lieferantenrahmenvertrag und den dazugehörigen Anlagen geregelt.
Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen
Die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH ist der “Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen” beigetreten.
Technische Mindestanforderungen:
Die technischen Mindestanforderungen gemäß §19 Abs. 2 EnWG entsprechen den technischen Anforderungen, die im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW Regelwerks dargestellt werden.
Ansprechpartner für Fragen zum Netzzugang
Team Netznutzung
Telefon: 02842 930-29
Telefax: 02842 930-36
netznutzung-gas@swkl.de
Verträge
Die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH betreibt ein Verteilnetz zur Ausspeisung von Gas, an das die Anlagen der Kunden angeschlossen sind. Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren Anlagen an das Verteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.
Der Netzanschlussvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Anschluss an das Verteilnetz der Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH.
Mit der Entnahme von Gas über diesen Netzanschluss kommt kraft Gesetzes ein Anschlussnutzungsverhältnis zwischen der Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH und dem Anschlussnutzer zustande, welches gesondert bestätigt wird. Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können, müssen aber nicht identisch sein. So ist beispielsweise ein Haus- oder Grundstückseigentümer in der Regel Anschlussnehmer und Anschlussnutzer. Der Mieter eines Hauses ist jedoch nur Anschlussnutzer.
Beiden Rechtsverhältnissen liegt die “Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck” (NDAV) zugrunde.