Der Energieausweis
Hinweis: bei kommerziellen Immobilienanzeigen schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) vor, gewisse Kennwerte aus dem Energieausweis als Orientierungshilfe für den Verbrauche mit zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung drohen Abmahnungen.
Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die auch Regelungen über die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude enthält. Die EnEV regelt wichtige Belange des energiesparenden Bauens und stellt Anforderungen sowohl an neu zu bauenden Gebäude als auch an die Sanierung von Altbauten.
Neu ist der Energieausweis, der bei Verkauf oder Vermietung für Bestandsgebäude -unabhängig von einer Sanierung- zur Pflicht wird.
Wir, die Stadtwerke Kamp-Lintfort, bieten die Ausstellung eines Energieausweises für Ihre Wohnimmobilie an. Unser Energieberater Christoph Wissing hilft Ihnen gern, beantwortet Ihre Fragen und ist zudem ausstellungsberechtigt.
Fragen zum Energieausweis
Was ist ein Energieausweis für Wohngebäude?

Was ist der Unterschied zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis?
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei Neubauten und bestehenden Gebäuden muss bei der Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung oder Leasing ein Energieausweis vorgelegt werden.
Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die weder verkauft oder vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis!
Welche Rechte können Mieter/Eigentümer aus dem Energieausweis ableiten?
Fachbegriffe:
- Primärenergie: Die Energiestoffe im ursprünglichen Zustand ihrer Gewinnung. Beispiele: Rohöle, Kohle.
- Endenergie: Die zum Endverbraucher gelieferte, veredelte Form der Energie. Beispiele: Erdgas, Erdöl, Strom.
- Nutzenergie: Die für bestimmte Nutzzwecke benötigte Energie. Beispiele: Warmwassererwärmung, Beleuchtung.
Wann muss welcher Energieausweis ausgestellt werden?
Soll der Energieausweis als Nachweis für Fördermittel wie z.B. das KfW – CO2 – Gebäudesanierungsprogramm genutzt werden, ist auf jeden Fall der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Ein verbrauchsbasierender Energieausweis darf NUR ausgestellt werden, wenn die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen (EnEV 2009 §19 Abs. 3). Daten anderer Eigentümer oder Mieter dürfen durch die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht zur Berechnung herangezogen werden. Diese Daten sind in jedem Fall vom Kunden bereit zu stellen!
Grundlage für die Preisberechnungen sind die notwendigen Angaben, die vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind. Das Preisblatt gilt für Wohngebäude, die zum Stadtgebiet Kamp-Lintfort gehören. Außerhalb von Kamp-Lintfort ist die Ausstellung von Energieausweisen durch die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH nur in Absprache und unter Aufrechnung des zusätzlichen Aufwandes möglich. Eine ausführliche Energieberatung ist nicht in den genannten Preisen enthalten.
Die Ausstellung der Energieausweise erfolgt auf Basis der Vertragsbedingungen der Stadtwerke Kamp- Lintfort GmbH, die bei einer Anfrage mit ausgehändigt werden. Vertragsergänzungen sind in den Vertragsbedingungen der Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH aufzuführen und gesondert von Auftragnehmer und Auftraggeber zu unterschreiben. Anhänge an den Vertrag haben keine Gültigkeit!
Energieausweise für Bestandsgebäude werden nach Vorgabe des GEG bis zum 30.04.2021 nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) ausgestellt, danach erst nach dem GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)