Seit 1. Januar 2023 und bis vorerst 31. Dezember 2023 gelten die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom. Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) sowie zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) sollen die Verbraucher mindestens bis Ende des Jahres kontinuierlich von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Anspruchsberechtigte Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren erstmalig ab März 2023 von einem Entlastungsbetrag. Rückwirkend wird der Entlastungsbetrag auch für die Monate Januar und Februar gewährt. Für Mieter und Mieterinnen gilt, dass ihre Vermieter die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen.

„Zuständig für die Abwicklung dieser Entlastungsmaßnahme ist jeweils der Energieversorger, der die anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden am ersten Tag eines Kalendermonats mit Strom versorgt. Sie müssen nicht selber aktiv werden, die Entlastungen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ermittelt, mitgeteilt und entsprechend bei den Abrechnungen berücksichtigt,“ erläutert Frank Rattmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH.

Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Gaspreisbremse liegt der Deckel bei 12 Cent je Kilowattstunde. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs. Für größere Betriebe und Industriekunden gibt es Sonderregelungen.

„Bei unseren Preisstrukturen werden Kunden in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr beim Strom um 137,76 Euro entlastet. Beim Gas beträgt der jährliche Entlastungsbetrag 381,60 Euro bezogen auf einen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden. Wir haben den Rechenweg zur Ermittlung dieser beispielhaften Entlastungsbeträge auf unserer Internetseite ausführlich mit Beispielen erklärt. Außerdem findet man dort einen Energiepreisrechner mit dem der persönliche Entlastungsbetrag auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs eigenständig ermittelt werden kann,“ ergänzt Bert Buschmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Kamp-Lintfort.

Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die vertraglich vereinbarten Preise an. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld, denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.